Trocken
Mit dem Begriff âtrockener Weinâ kann beim Weingeschmack fast jeder etwas anfangen. Die Bezeichnung âtrockenâ ist eine Geschmacksangabe, die in der EU einheitlich geregelt ist. Ein trockener Wein darf einen gesetzlich vorgeschriebenen Restzuckergehalt von maximal 4 Gramm pro Liter haben. Besitzt ein Wein bis zu 9 Gramm Restzucker pro Liter, definiert sich âtrockenâ auch ĂŒber den SĂ€uregehalt des Weines, der maximal 2 Gramm unter dem angegebenen Restzuckerwert liegen darf. Dennoch kann das persönliche Empfinden eines Weins durchaus von der Klassifizierung abweichen. SĂ€urebetonte Weine balancieren ihren Restzuckergehalt eher aus, wĂ€hrend alkoholreiche Weine wiederum den SĂŒĂeeindruck erhöhen.
Unsere griechischen trockenen Weine
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