Trocken
Mit dem Begriff „trockener Wein“ kann beim Weingeschmack fast jeder etwas anfangen. Die Bezeichnung „trocken“ ist eine Geschmacksangabe, die in der EU einheitlich geregelt ist. Ein trockener Wein darf einen gesetzlich vorgeschriebenen Restzuckergehalt von maximal 4 Gramm pro Liter haben. Besitzt ein Wein bis zu 9 Gramm Restzucker pro Liter, definiert sich „trocken“ auch über den Säuregehalt des Weines, der maximal 2 Gramm unter dem angegebenen Restzuckerwert liegen darf. Dennoch kann das persönliche Empfinden eines Weins durchaus von der Klassifizierung abweichen. Säurebetonte Weine balancieren ihren Restzuckergehalt eher aus, während alkoholreiche Weine wiederum den Süßeeindruck erhöhen.
Unsere griechischen trockenen Weine
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